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   BGH, 23.08.1994 - 1 StR 252/94   

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https://dejure.org/1994,7770
BGH, 23.08.1994 - 1 StR 252/94 (https://dejure.org/1994,7770)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1994 - 1 StR 252/94 (https://dejure.org/1994,7770)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1994 - 1 StR 252/94 (https://dejure.org/1994,7770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 52
  • NStZ 1995, 179
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 14.03.1995 - 28 U 104/94

    Anwaltshaftung: Pflichten eines Rechtsanwalts bei Übernahme einer Rechtssache mit

    Welche konkreten Pflichten aus diesen allgemeinen Grundsätzen abzuleiten sind, richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des Falls (BGH, NJW 1995, 52).
  • OLG Köln, 27.03.2008 - 18 U 160/06

    Vorliegen der §§ 27 Abs. 3 S. 1, 183 Abs. 2 S. 1 AktG bzw. einer verdeckten

    Denn die Einbeziehung der Schuldnerin als Dritte in den Schutzbereich des Mandatsvertrages setzt gemäß den §§ 133, 157, 242 BGB einen hierauf gerichteten Vertragswillen beider Parteien des anwaltlichen Beratungsvertrages voraus (vgl. auch zum nachfolgenden: BGH NJW 1995, 52; BGH NJW 1991, 32, 33 - ablehnend für Erklärungen des Anwalts gegenüber dem Vertragsgegner des Mandanten; Staudinger/Jagmann, BGB, Neubearbeitung 2004, § 328 Rd.122 und 124; Borgmann/Jungk/Grams, aaO., § 33 Rd.26; Zugehör NJW 2000, 1603 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 328/95

    Milderes Gesetz - Erhöhung der Einsatzstrafe - Gesamtstrafenbildung - Zeitlicher

    Das Verhalten des Angeklagten gegenüber W. G. erfüllt die Voraussetzungen des durch das 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 (BGBl I S. 1168) neu geschaffenen § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB, der - wenn auch unter engeren Voraussetzungen, die hier gegeben sind - den zur Tatzeit in § 175 Abs. 1 StGB a.F. gewährleisteten Schutz männlicher Jugendlicher unter sechzehn Jahren gegen sexuellen Mißbrauch durch Erwachsene übernommen und fortgeführt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 23. August 1994 - 1 StR 252/94 - undUrteil vom 6. April 1995 - 1 StR 82/95).
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